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Teilnahme und Stimmrechtsvertretung
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Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter
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Vollmacht für die Stimmrechtsvertretung durch einen Dritten
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Widerruf der Vollmacht ao. HV 2011
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Teilnahme und Stimmrechtsvertretung der MEDION-Aktionäre an der außerordentlichen Hauptversammlung 2011
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nach § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der unten genannten Anmeldestelle mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind. Die Anmeldung muss der unten genannten Anmeldestelle daher bis 7. Dezember 2011, 24:00 Uhr MEZ zugehen. Die Aktionäre haben da-rüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen nachzuweisen. Zum Nachweis ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung bezieht (23. November 2011, 0:00 Uhr MEZ). Der Nachweis muss der unten genannten Anmel-destelle mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen, wobei der Tag der Versamm-lung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind. Der Nachweis muss daher bis 7. Dezember 2011, 24:00 Uhr MEZ der Anmeldestelle,
MEDION AG
c/o Haubrok Corporate Events GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49-89-210-27-298
E-Mail: anmeldung@haubrok-ce.de
zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Aus-übung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien; diese können insbesondere unabhängig vom Nach-weisstichtag erworben und veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag wirken sich nicht auf die Berechti-gung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. Entsprechendes gilt für Aktien-erwerbe nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien innehaben und erst danach Aktionär werden, sind in der Hauptversammlung am 14. Dezember 2011 nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächti-gen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevan-tes Datum für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärs-vereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung müssen Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen (vgl. II.) erfolgen; die Be-vollmächtigung selbst ist nicht an eine Frist gebunden.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsver-einigung noch eine gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird. Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein Vollmachtsformular steht auch im Internet unter http://www.medion.com/aohv2011 zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des Vollmachtsformulars ist nicht zwingend. Möglich ist auch, dass Aktionäre eine gesonderte Voll-macht in Textform ausstellen. Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis der Bevollmäch-tigung elektronisch an die E-Mail-Adresse AOHV2011@medion.com übermitteln.
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kre-ditinstituten gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Perso-nen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigen-den zu erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Gemäß § 135 Abs. 7 AktG wird die Wirksamkeit der Stimm-abgabe durch einen Verstoß gegen § 135 Abs. 1 Satz 2 bis 7, Abs. 2 bis 6 AktG nicht beein-trächtigt.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte wei-sungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, können das Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung auf der Rück-seite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung verwenden, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 13. Dezember 2011, 24:00 Uhr MEZ (Eingang bei der Gesellschaft maßgeblich) in Textform an die folgende Adresse zu senden:
MEDION AG
Investor Relations
Am Zehnthof 77
45307 Essen
Deutschland
Telefax: +49-201-8383-6510
E-Mail: AOHV2011@medion.com.
Auch nach diesem Zeitpunkt können weiterhin noch per E-Mail sowie während der Hauptver-sammlung die Erteilung der Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechts-vertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die Gesellschaft bietet für die Übermittlung von Vollmachten und Weisungen, den Widerruf der Bevollmächtigung sowie den Nachweis über die Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsver-treter die E-Mail-Adresse AOHV2011@medion.com an.
Entsprechende Informationen stehen den Aktionären auch unter der Internet-Adresse http://www.medion.com/aohv2011 zur Verfügung. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimm-rechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Aus-übung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsge-mäß abzustimmen. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.