MEDION

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Flexi-Quote

Zum 1. Mai 2015 ist das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst in Kraft getreten.

Für die MEDION AG gilt danach die Verpflichtung als börsennotiertes Unternehmen, Zielgrößen zum Frauenanteil und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

Die MEDION AG veröffentlicht hiermit, dass weiterhin aufgrund der besonderen Struktur der Gesellschaft im Vorstand und Aufsichtsrat keine Frauen vertreten sein werden und der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 23 Prozent und auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 30 Prozent betragen soll.

Essen, den 30. Juni 2023 

MEDION AG