MEDION

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Vorstand & Aufsichtsrat

Vorstand

Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll sichergestellt werden, dass seine Mitglieder jederzeit über die für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die notwendige Erfahrung verfügen. Dementsprechend ist bei der Auswahl der Vorstandsmitglieder zu berücksichtigen, dass diese gemeinsam über eine ausreichende Expertise und Vielfalt im Sinne unserer oben genannten Ziele verfügen. Ferner soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Der Vorstand der MEDION AG besteht seit dem 1. Oktober 2009 aus zwei Personen. Der Vorstand führt den MEDION-Konzern in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands sind an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Zu den wesentlichen Führungsaufgaben des Vorstands zählen die Festlegung der Unternehmensziele und der strategischen Ausrichtung des Konzerns, dessen Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Darüber hinaus sichert der Vorstand die Verfügbarkeit von Investitionsmitteln, entscheidet über deren Vergabe innerhalb des Konzerns und ist verantwortlich für die Gewinnung und Förderung hoch qualifizierter Führungskräfte. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstands von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstands zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrats vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstands. Die Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands beträgt 67 Jahre.

Den spezifischen Anforderungen des Geschäftsmodells der MEDION AG trägt die seit der Unternehmensgründung bzw. dem Börsengang und insbesondere auch nach der Mehrheitsübernahme durch Lenovo in weiten Teilen unverändert gebliebene Vorstands- und Führungsstruktur des Unternehmens Rechnung. Beide Vorstandsmitglieder verantworten operative Bereiche, in denen die wesentlichen Geschäftsprozesse bei Einkauf, Logistik, Vertrieb, Finanzplanung und Controlling sowie die direkte Führung von wesentlichen Unternehmensfunktionen wie Informationstechnik, Personal und Strategie enthalten sind. Die sogenannte erste Führungsebene im Unternehmen ist dem Vorstand über Zielvorgaben und Berichtspflichten direkt verantwortlich. Der Vorstandsvorsitzende, Gerd Brachmann, verantwortet die Bereiche Vertrieb, Einkauf, Marketing, E-Commerce, digitale Dienstleistungen und Forschung und Entwicklung und ist bis zum 31.03.2025 bestellt. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Christian Eigen, verantwortet die Bereiche Finanzen, IT, Logistik, After-Sales-Service, Operations Analytics, Devices & Portfolio, Personal und Recht und ist bis zum 31.03.2026 bestellt.

Aufsichtsrat

Der auf der virtuellen Hauptversammlung am 24. November 2020, in Person von Dr. Rudolf Stützle und Wai Ming Wong, wiedergewählte Aufsichtsrat der MEDION AG besteht aus drei Personen. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des MEDION-Konzerns. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für den MEDION-Konzern wird er eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.

Auf der Hauptversammlung am 23. November 2021 wurde Herr Francois Bornibus, Präsident EMEA und Senior Vice President, Lenovo Group Ltd., mit dem Sitz in Hong Kong, wohnhaft in Rosenheim, Deutschland, als drittes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt.Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes und sorgt dabei gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Wesentliche Elemente der Nachfolgeplanung sind die Ausrichtung an den speziellen Erfordernissen des Geschäftsmodells von MEDION und die Gewährleistung einer kontinuierlichen Vorstandsarbeit. Daher sollen freiwerdende Vorstandspositionen zunächst grundsätzlich von einer geeigneten Kandidatin oder einem Kandidaten aus dem Unternehmen besetzt werden und es sollen die beiden Vorstandsmandate nicht gleichzeitig sondern mit mindestens 24 Monaten Zeitversatz neu besetzt werden. Darüber hinaus muss eine durch die bisherige Tätigkeit belegbare besondere Kompetenz zur Mitarbeit in internationalen Konzernstrukturen bestehen und nach Möglichkeit auch Führungserfahrung in einer börsennotierten Aktiengesellschaft gegeben sein.

Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Altersgrenze von 80 Jahren. Aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Werdegänge ist gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern. In seiner Sitzung vom 11. März 2022 hat sich der Aufsichtsrat auch als Prüfungsausschuss konstituiert, um den Anforderungen des Corporate Governace Kodex und dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzt (FISG) insoweit zu entsprechen.

Die Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder finden Sie hier.

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