MEDION AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Essen, 03.07.2007

Der Vorstand der MEDION AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ab dem 4. Juli 2007 bis zu 2.420.920 Stückaktien, das sind fünf Prozent des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft, an der Börse zurückzukaufen. Er macht damit teilweise von der entsprechenden Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 11. Mai 2007 Gebrauch, die ihn ermächtigt hat, bis zu 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Bei dem beschlossenen Rückkauf eigener Aktien durch die Gesellschaft über die Börse darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Kurse der Aktien der Gesellschaft, die in der Mittags-Zwischenauktion (die derzeit um 13.10 Uhr stattfindet) im Xetrahandel der Frankfurter Wertpapierbörse (oder in einem an dessen Stelle tretenden Nachfolgesystem) an den letzten fünf Handelstagen vor dem Erwerb festgestellt werden, nicht um mehr als fünf Prozent über- oder 
 



 


 

unterschreiten. Die MEDION AG beabsichtigt, sowohl das Aktienkapital herabzusetzen als auch mögliche Verpflichtungen aus Aktienvergütungsprogrammen zu bedienen, die aufgrund der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands, an sonstige Führungskräfte oder Mitarbeiter ausgegeben worden sind oder ausgegeben werden. Die MEDION AG behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch zu weiteren Zwecken zu verwenden, die im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung stehen. Der Aktienrückkauf soll von der Commerzbank AG, Frankfurt a.M., durchgeführt werden. Es ist vorgesehen, dass die Bank die Entscheidungen über den Zeitpunkt des über die Börse erfolgenden Aktien-Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms wird die MEDION AG regelmäßig informieren. Einzelheiten können auf der Internet-Seite www.medion.com unter der Rubrik „Aktienrückkaufprogramm“ abgerufen werden.



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