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Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Geschäftsjahr 2011 und Geschäftsjahr 2012 (bis 30. März 2012)

Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, in einem „Jährlichen Dokument“ alle Informationen zusammenzufassen, die aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahrs veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationen, auf die verwiesen wird, inzwischen veraltet sind oder sein können.

Im Geschäftsjahr 2011 und bis 30. März 2012 hat die MEDION AG die nachfolgend aufgelisteten Informationen veröffentlicht:

  (60 KB)

Ad-hoc-Mitteilung vom 25.10.2011

  (52 KB)

Ad-hoc-Mitteilung vom 19.10.2011

  (60 KB)

Ad-hoc-Mitteilung vom 29.07.2011

  (56 KB)

Ad-hoc-Mitteilung vom 01.06.2011

  (61 KB)

Ad-hoc-Mitteilung vom 10.02.2011

Sollte der angegebene Link nicht zur Verfügung stehen, so können die entsprechenden Unterlagen auch von der MEDION AG, Investor Relations, Am Zehnthof 77, 45307 Essen, Fax: +49 (0)201-8383-6510, E-Mail: aktie@medion.com kostenlos angefordert werden.