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Erklärung nach § 289a HGB

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Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Satzung

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Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB vom 29. februar 2012

Die Unternehmensführung von MEDION - als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft - wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und daneben durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Corporate Governance ist für MEDION ein zentraler Anspruch, der sämtliche Bereiche des Unternehmens umfasst. Die Weiterentwicklung von Corporate Governance und Compliance bei MEDION dient dem Vertrauen, das Aktionäre, Geschäftspartner, die Mitarbeiter und die Öffentlichkeit in eine gute Unternehmensführung setzen. Wir haben daher alle notwendigen organisatorischen Maßnahmen getroffen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sondern darüber hinaus auch eine verantwortungsvolle, transparente und der nachhaltigen Wertentwicklung verpflichtete Unternehmensführung zu gewährleisten.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterliegt MEDION dem so genannten dualen Führungssystem. Dieses ist durch eine strikte personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungsorgan und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten dabei im Unternehmensinteresse eng zusammen.

Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Dabei gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, das heißt, die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Sie entwickeln die Unternehmensstrategie und sorgen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Vorstandes von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Vorstandes zusammengefasst. Diese regelt insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die der Zustimmung des Aufsichtsrates vorbehaltenen Angelegenheiten, die Beschlussfassung sowie die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Vorstandes. Der Vorstand von MEDION besteht aus zwei Mitgliedern.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für den MEDION-Konzern wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von früher aufgestellten Planungen und Zielen werden ausführlich erläutert und begründet. Außerdem berichtet der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien, das gleichfalls im Verantwortungsbereich des Vorstandes liegt.

Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht seine Tätigkeit. Er bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstandes, beschließt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder und setzt deren jeweilige Gesamtvergütung fest. Er wird in alle Entscheidungen eingebunden, die für MEDION von grundlegender Bedeutung sind. Der Aufsichtsrat von MEDION besteht aus drei Mitgliedern.

Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrates von MEDION sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates geregelt.

Schließlich enthalten die Satzung der MEDION AG sowie die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates einen Katalog von Geschäften, für die der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf. Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Kein Mitglied des Aufsichtsrates von MEDION ist ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft.

Im Jahr 2011 hat die „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ keinerlei Änderungen am Kodex beschlossen. Nach den Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen Sitzung am 5. Dezember 2011 wurde eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG verabschiedet und am 6. Dezember 2011 auf der Website der Gesellschaft bekannt gemacht. Unverändert zu den Vorjahren gilt die Ausnahme vom Kodex, dass aufgrund der Größe des Aufsichtsrates keine Ausschüsse gebildet werden können.

Frühere, nicht mehr aktuelle Entsprechenserklärungen von MEDION sind auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Weitere Einzelheiten der Corporate-Governance-Praxis von MEDION können dem aktuellen Corporate-Governance-Bericht entnommen werden, der gleichzeitig Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung ist und im Geschäftsbericht abgedruckt ist.

Essen, 29. Februar 2012

Gerd Brachmann
(Vorsitzender des Vorstandes)

Christian Eigen
(Stellv. Vorsitzender des Vorstandes)